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Große Koalition einigt sich auf Unternehmenssanktionen

Archivmeldung vom 06.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

Es gibt grünes Licht für das von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante "Gesetz zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität". Eine Runde von Fach- und Rechtspolitikern von Union und SPD habe sich am Freitag auf letzte Änderungen geeinigt, berichtet das "Handelsblatt".

Nun soll der Gesetzentwurf in der kommenden Woche in die Verbändeanhörung gehen. "Wir sind froh, dass es nun einen Schritt weiter geht", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Handelsblatt". Das Gesetz könne nun im April vom Kabinett beschlossen und bestenfalls noch vor der Sommerpause durch das parlamentarische Verfahren gebracht werden. "Ehrliche Unternehmen dürfen nicht die Dummen sein", betonte Fechner. Das Gesetz ziele auf die schwarzen Schafe ab.

Der Entwurf für Unternehmenssanktionen sieht für Unternehmen bei Vergehen wie Betrug, Korruption oder Umweltdelikten Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. Bei großen Konzernen können hier schnell Strafen im zweistelligen Milliardenbereich entstehen. Geregelt wird auch, wie künftig interne Ermittlungen in Unternehmen ablaufen sollen und welche Zugriffsrechte auf Befunde solcher Ermittlungen die Behörden haben. Zuletzt hing der Gesetzentwurf lange in der Ressortabstimmung. Auslöser für das Gesetz waren der Dieselskandal und die Cum-Ex-Affäre.

"Die Sanktionshöhe und der Grundsatz, dass die Ermittlungsbehörden künftig bei einem Anfangsverdacht gegen die Unternehmen zwingend ermitteln müssen, bleiben unverändert", sagte Fechner dem "Handelsblatt". Bislang liegt es im Ermessen der Behörden der einzelnen Bundesländer, ob und wie gegen Delikte vorgegangen wird. Grundlage ist hier das Ordnungswidrigkeitenrecht. Außerdem wird im Entwurf noch klargestellt, dass bei der Bemessung der Bußgelder künftig die Zusammenarbeit von Unternehmen mit den Strafverfolgungsbehörden durch interne Untersuchungen sanktionsmindernd berücksichtigt werden "sollen". Bislang stand eine "kann"-Regelung im Entwurf. Auch der Name des Gesetzes könnte sich noch ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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