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NRW-Justizminister will Sammelklagen für Verbraucher einführen

Archivmeldung vom 17.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Kutschaty Bild: nrw.de
Thomas Kutschaty Bild: nrw.de

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) will den deutschen Verbrauchern mehr Rechte bei Streitigkeiten mit Unternehmen einräumen. Bei der Justizministerkonferenz, die heute in Berlin beginnt, wird Kutschaty nach Informationen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" einen Antrag zur Einführung sogenannter Musterfeststellungsklagen einbringen. Unterstützung erhält er etwa aus Baden-Württemberg, am Freitag beraten die Minister darüber.

Kunden dürften nicht länger wie Kleinvieh gemolken werden, sagte Kutschaty und forderte einen "Verbraucherrechtsschutz, der eine rechtswidrige Bereicherung bei Massengeschäften effektiv abschöpfen kann". Zur Begründung sagte der NRW-Minister: "Wenn Unternehmen unzulässige Bearbeitungs- oder Stornokosten in Rechnung stellen, ist das für den Betroffenen ärgerlich, meist aber nur ein kleiner Schaden."

Für Unternehmen, die sich gegenüber ihren Kunden unlauterer Geschäftspraktiken bedienten, sei es aber in Summe dicke Beute, so der Minister und nannte auch Volkswagen als Beispiel. "Wenn es - wie im Abgasskandal - um die Manipulation ganzer Fahrzeugreihen geht, bedeutet das sogar ein Milliardengeschäft." Unterstützung kommt unterdessen auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Dessen Chef, Klaus Müller, sagte der "Rheinischen Post": "Musterfeststellungsklagen sind gegenüber Einzelklagen von Verbrauchern ungleich effizienter und kostensparend - für Verbraucher, den Staat und letztlich auch für die Unternehmen." Eine Empfehlung der Justizminister sei ein starkes Signal an Verbraucher und nicht zuletzt auch für die Industrie von Vorteil, so Müller.

Musterfeststellungsklagen würden es Verbraucherverbänden ermöglichen, stellvertretend für viele Kunden eines Unternehmens vor Gericht zu ziehen. Davon könnten vor allem Verbraucher profitieren, die jeweils für sich nur einen geringen Schaden anfechten wollen und deswegen bisher den Aufwand und die Kosten eines Prozesses scheuten.

Mit dem Vorstoß bringt der NRW-Justizminister Bewegung in einen Streit, der sich zuletzt zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) abgespielt hatte. Maas wollte das Instrument bereits einführen, scheiterte jedoch mit Eckpunkten für einen Gesetzentwurf am Veto Dobrindts und der Union.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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