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FDP will Tierschutz im Grundgesetz verankern

Archivmeldung vom 21.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Auf dem Weg in den kommenden Bundestagswahlkampf will die FDP den Tierschutz stärker ins Visier nehmen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf einen Antrag unter dem Titel "Marktwirtschaft kann Tierschutz", den der designierte Generalsekretär Volker Wissing auf dem Parteitag im September dazu den Delegierten vorlegen wird.

Zentrale Punkte sind die Verankerung des Tierschutzes als "Staatsziel im Grundgesetz" und mehr Transparenz für Verbraucher, berichtet das Magazin. Die Forderungen der Gesellschaft zu Umwelt- und Naturschutz seien berechtigt, heißt es in dem vom Bundesvorstand mitgetragenen Papier. Für bäuerliche Betriebe müsse aber ein "fairer Lastenausgleich" geschaffen werden.

Höhere Preise für artgerechte Tierhaltung will die FDP nicht über Sonderabgaben erreichen, sondern über eine "generelle Anhebung der Standards" in der EU-Tierhaltung. So müssten "Anbindehaltung und Kastenstand so schnell wie möglich tierfreundlicheren Alternativen weichen". Auch das Kükenschreddern und die Ferkelkastration ohne Betäubung müssten verboten werden. Zudem fordert die FDP ein "einfaches, transparentes und verpflichtendes Tierwohllabel in der gesamten EU". Mit der Kaufentscheidung der Bürger sei "auch die Übernahme einer ethischen Verantwortung verbunden", heißt es in Wissings Antrag. Der Jurist ist in Rheinland-Pfalz auch Agrarminister in einer Ampelkoalition mit SPD und Grünen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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