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Bildungsministerin konkretisiert Pläne für Grundgesetzänderung

Archivmeldung vom 23.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Daniel Gast / pixelio.de
Bild: Daniel Gast / pixelio.de

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) will das Grundgesetz schnell ändern, um die Investitionen des Bundes für die digitale Infrastruktur an den Schulen kontrollieren zu können. "Wir müssen in allen Schulen ein bisschen schneller werden und sicherstellen, dass das Geld direkt in der Bildungsinfrastruktur ankommt. Mit der Grundgesetzänderung können wir das schaffen", sagte Karliczek den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".

Geändert werden soll der Artikel 104c des Grundgesetzes. "Darin steht jetzt, dass der Bund finanzschwachen Gemeinden bei der Bildungsinfrastruktur helfen kann. Wir wollen das "finanzschwach" streichen, damit wir überall investieren können", erläuterte Karliczek. "Wir wollen das bereits in einer der nächsten Kabinettssitzungen beschließen und damit die Grundgesetzänderung auf den Weg bringen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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