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Zeitung: Verfassungswidrige Einstellungspraxis in Thüringen

Archivmeldung vom 03.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Thüringen
Wappen von Thüringen

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) hat die politische Überprüfung von Bewerbern für den öffentlichen Dienst in Thüringen kritisiert. »Das ist grob verfassungswidrig«, erklärte die Bundesgeschäftsführerin Ursula Mende gegenüber der Tageszeitung "neues deutschland" (Mittwochausgabe). Nach einer EU-Richtlinie gegen Diskriminierung sei eine derartige Einstellungspraxis und Erhebung über Organisationszugehörigkeiten bei Bewerbungen für den öffentlichen Dienst verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig.

Die Bürgerrechtsorganisation, die den Grundrechtereport mit herausgibt, wird in einem jetzt bekannt gewordenen Erlass der Thüringer Landesregierung über die Prüfung der persönlichen Eignung für den öffentlichen Dienst aus dem Jahr 1992 als »linksextremistisch beeinflusste Organisation« geführt. Nun fordert sie Auskunft, auf welcher Basis die Einstufung erfolgt ist und und ob die VDJ vom Landesverfassungsschutzamt Thüringens beobachtet wird.

Auch die Volkssolidarität wusste bislang von ihrer Erwähnung im Zusammenhang mit verfassungsfeindlichen Organisationen nichts. Wenn die Verfassungstreue von Bewerbern wegen der Mitgliedschaft in der Volkssolidarität angezweifelt werde, »dann erscheint mir dies im Jahre 2012 als unangebracht und dringend revisionsbedürftig«, erklärte Frank-Michael Pietzsch, Vizepräsident und Thüringer Landesvorsitzender des Sozialverbands gegenüber "nd".

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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