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Bayern verlangt EU-Regeln gegen Armutseinwanderung

Archivmeldung vom 17.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen Freistaat Bayern
Wappen Freistaat Bayern

Bayern beharrt auf der Forderung nach EU-Regeln gegen Zuwanderung in die Sozialsysteme: "Leider wird sowohl in der EU als auch in Deutschland selbst weithin ignoriert, dass es unter dem Deckmantel der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Zuwanderung in Sozialleistungen gibt", sagte die Chefin der Bayerischen Staatskanzlei, Christine Haderthauer (CSU), der "Welt".

Zwar sei die Freizügigkeit für Arbeitnehmer innerhalb der EU unbedingt zu verteidigen: "Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die zentrale Grundfreiheit, ja der tragende Gedanke der EU. Deutschland profitiert in Wirtschaft und Gesellschaft davon ungemein." Doch könne diese Freizügigkeit "nur für die gelten, die auch tatsächlich arbeiten wollen". Denn die Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeute "nicht die Freiheit, den Wohnort nach dem für mich günstigsten Sozialsystem zu wählen". Deshalb, so Haderthauer weiter, "muss es wirksame Regeln für einen Leistungsausschluss bei jenen Personen geben, die im Gastland von vornherein nicht arbeiten wollen, sondern Sozialleistungen beantragen".

Haderthauer richtete dabei Forderungen an Brüssel: "Wenn die EU-Kommission es ernst meint mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, brauchen wir in der gesamten EU klare Regeln für Leistungsausschlüsse bei Einwanderung in die Sozialsysteme." Wer sich "vor solchen Regeln drückt und die tatsächlich vorhandenen Probleme klein redet, agiert hochgefährlich. Eine Politik, die davor die Augen verschließt, riskiert die Akzeptanz der Arbeitnehmerfreizügigkeit und trägt dazu bei, dass die Stimmung in der Bevölkerung immer europafeindlicher wird. Das müssen wir verhindern", betonte die CSU-Politikerin.

Konkret fordert Haderthauer, dass man in einem Gastland erst einmal gearbeitet haben sollte, bevor man dort Sozialleistungen bekommen kann. "Wer Sozialleistungen beantragt, sollte nach unserer Ansicht nachweisen müssen, dass er oder sie im Gastland bereits für eine bestimmte Zeit gearbeitet hat."

Auf keinen Fall dürfe es reichen, dass man bloß einen deutschen Gewerbeschein vorlegt. Von Selbstständigen müsse verlangt werden, dass sie nachweisen, zuvor einen gewissen Mindestumsatz erreicht zu haben. Die EU-Kommission sei in diesen Fragen inkonsequent, monierte Haderthauer. Brüssel stelle zwar "selber fest, dass man als Nichterwerbstätiger Freizügigkeit nur bei Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes und eigener Mittel für den Lebensunterhalt genießt". Aber das relativiere die Kommission, "indem sie den Nationalstaaten enorme Hürden wie die Einzelfallprüfung auferlegt. So setzt man faktisch den Grundsatz außer Kraft."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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