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Justizminister will Gesetze von "NS-Sprache" befreien

Archivmeldung vom 22.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will noch bestehende Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus von einer mutmaßlichen "NS-Sprache" befreien.

"Eine Prüfung durch mein Haus hat ergeben, dass der noch verbleibende Bereinigungsbedarf - insbesondere auch im Hinblick auf reichsrechtliche Begriffe - zehn Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen betrifft", heißt es in einem Schreiben von Buschmann an verschiedenen Regierungsressorts, darunter das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfinanzministerium.

"Diese Rechtsvorschriften sollten nun von den jeweils federführenden Ressorts auf etwaige Bereinigungserfordernisse geprüft und gegebenenfalls in Rechtbereinigungsgesetzen bereinigt werden", schreibt Buschmann. Das Justizministerium führt nach Informationen der Funke-Zeitungen in einer Liste knapp zwei Dutzend Gesetze und Verordnungen mit Änderungsbedarf auf, etwa das 1939 in Kraft getretene Gesetz für Heilpraktiker, in dem noch immer von "Reichsregierung" und dem "Reichsminister des Inneren" die Rede ist. Ähnliches gilt etwa für das Gesetz des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands von 1933, die Verordnung über öffentliche Spielbanken von 1938 und die "Verordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen". In der Vergangenheit sei "schon viel erreicht" worden, hält der Justizminister fest. "Insbesondere mit den früheren Rechtsbereinigungsgesetzen hat das Parlament zahlreiche vorkonstitutionelle Vorschriften, die aus der Zeit des Nationalsozialismus weiter galten, umfassend geändert oder aufgehoben."

So hatte der Bundestag 2021 das Gesetz zur Namensänderung umgetextet, wo ebenfalls noch Begriffe wie "Reichsregierung" enthalten waren. Die Initiative ging auf den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, zurück. Die bereits reformierten Gesetze würden die Bundesregierung "jedoch nicht von der permanenten Aufgabe entbinden, den Bestand des geltenden Rechts daraufhin zu überprüfen, welche Vorschriften zu bereinigen sind", schreibt nun Minister Buschmann in dem Brief an die Ministerien.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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