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Haase: Konnexität darf nicht nur ein Wortbeitrag im Koalitionsvertrag sein

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Haase (2014), Archivbild
Christian Haase (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag in erster Lesung einen Antrag der Regierungsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Christian Haase:  "Wir begrüßen, dass mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, an deren gesetzlicher Umsetzung bereits eine Arbeitsgruppe im Familienministerium arbeitet, auch Potentiale erschlossen werden können, um die Kommunen als Träger der Kinder- und Jugendhilfe organisatorisch zu entlasten.

Soweit bestehende Standards im SGB VIII angehoben werden oder durch die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe bei den Kommunen weiterer personeller Mehrbedarf entsteht, sind die daraus entstehenden Mehraufwendungen im Rahmen der Konnexität auszugleichen. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die in die Weiterentwicklung des SGB VIII eingebunden sind, sind mit ihren entsprechenden Mahnungen ernst zu nehmen.

Bei der gesetzlichen Weiterentwicklung des SGB VIII werden wir die Folgekosten intensiv im Blick behalten und erwarten von der SPD, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag eingehalten wird, nach der staatliche Leistungen auch auf der kommunalen Ebene auskömmlich finanziert sein müssen und derjenige für die Finanzierung aufkommen muss, der eine Leistung veranlasst."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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