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Unionsfraktion gegen Einführung von Tierwohlabgabe

Archivmeldung vom 01.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Steffen Rudi Bilger (2021)
Steffen Rudi Bilger (2021)

Foto: Büro Steffen Bilger
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Unionsfraktionsvize Steffen Bilger (CDU) hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) davor gewarnt, für den weiteren Umbau der Tierhaltung eine "Tierwohlabgabe" einzuführen. "Es steht zu befürchten, dass die Verbraucher einen saftigen Preisaufschlag beim Fleisch zu tragen haben, während das dadurch vom Staat eingenommene Geld gar nicht bei den Betrieben ankommt", sagte er der "Rheinischen Post".

Özdemirs Konzept für einen "Tierwohlcent" sei unausgegoren und werde noch nicht einmal von der gesamten Ampel unterstützt. "So lange es aber kein tragfähiges Gesamtkonzept inklusive Finanzierung für den Stallumbau und den dauerhaften Betrieb teurerer Tierwohl-Ställe gibt, so lange fehlt die notwendige Verlässlichkeit für Investitionen", ergänzte Bilger. Bis dahin würden auch "Rumpfprogramme" wie das Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung verpuffen, sagte der CDU-Politiker. 

Das Bundesprogramm startet an diesem Freitag mit einer Milliarde Euro für den Umbau der Schweinehaltung. Für eine Erweiterung auf andere Nutztierarten fehlt noch die Finanzierung. Der Vorschlag einer "Tierwohlabgabe" stammt vom "Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung", häufig auch nach ihrem Vorsitzenden, Ex-Landwirtschaftsminister Jochen Borchert (CDU), "Borchert-Kommission" genannt. Die Expertenkommission war 2019 von der damaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) eingesetzt worden. Dem Gremium gehörten Vertreter der konventionellen und ökologischen Landwirtschaft, Umweltverbände, Verbraucherschützer und Wissenschaftler an. 

Der Vorschlag aus dem Landwirtschaftsministerium sieht nun eine Verbrauchssteuer auf Fleisch vor. Auch wenn die Einnahmen für die Tierhaltung genutzt werden sollen, würden sie zunächst dem Bundeshaushalt zufließen, um Vorgaben des EU-Rechts zu entsprechen. Wie hoch die Steuer ausfallen sollte, steht in dem Vorschlag nicht. 2020 hatte die Borchert-Kommission 40 Cent je Kilo Fleisch und Wurst gefordert, sodass damit der tierfreundliche Umbau und Betrieb von Ställen ausreichend finanziert werden könne. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 61,1 Kilo pro Person in Deutschland im Jahr 2018 wären dies jährlich Mehrkosten in Höhe von 24,44 Euro pro Person. Bauernverbände plädieren für einen höheren Betrag, um die Inflation auszugleichen. Özdemir dagegen spricht sich für deutlich weniger als 40 Cent pro Kilo Fleisch aus. In der Ampelkoalition gibt es bislang keine Einigkeit darüber, ob die Steuer eingeführt werden soll.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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