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NRW-Innenministerium warnt Mitarbeiter vor Ausspähung bei WM-Reisen

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat seine Mitarbeiter vor einer Ausspähung sensibler Daten gewarnt, falls sie im Sommer zur Fußball-Weltmeisterschaft nach Russland reisen. "Es wird darauf hingewiesen, dass auch private IT Ziel einer Ausspähung sein kann. Es wird daher empfohlen, auf die Mitnahme privater IT und Smartphones zu verzichten", heißt in einem dreiseitigen internen Schreiben mit Sicherheits- und Reisehinweisen, berichtet die "Welt".

Die WM findet vom 14. Juni bis zum 15. Juli statt. Das NRW-Innenministerium weist auch darauf hin, dass ausländische Gäste für die visafreie Einreise eine sogenannte "Fan-ID" benötigen, die sie online beantragen müssen. "Der Zuschauer muss damit seine personenbezogenen Daten dem Ministerium für Kommunikation und Medien der Russischen Föderation zur Verfügung stellen", teilte das NRW-Ministerium mit. Dabei müssen Antragsteller folgende Daten angeben: Nachname, Vorname, Vatersname, Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben zum Personaldokument (Art des Dokumentes, Serie, Nummer, ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum), Staatsangehörigkeit, Eintrittskartennummer oder Bestellnummer, Porträtbild (nicht älter als sechs Monate), Mobiltelefonnummer, E-Mailadresse und Zustelladresse.

Die Daten werden durch das Ministerium für Kommunikation und Medien verarbeitet und "zum Zwecke der Überprüfung durch eine zum Sicherheitsbereich gehörende föderale Exekutivbehörde" weitergegeben. Das NRW-Innenministerium will dabei Risiken für das eigene Haus minimieren. "Es wird zudem noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass für die Beantragung der Fan-ID, die Nutzung von dienstlichen Mailadressen, dienstlichen Mobilfunknummern oder die Angabe der Dienstanschrift als Zustelladresse untersagt ist", heißt es in den Sicherheitshinweisen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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