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Kommunen: Rechte von Umweltschützern bei Bauprojekten "zurückfahren"

Archivmeldung vom 07.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018)
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat sich dafür ausgesprochen, die Rechte von Umweltschützern in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschneiden.

"Insbesondere Konflikte mit dem Umwelt-, Arten- und Naturschutz bedeuten häufig Schranken für eine Projektumsetzung. Diese Praxis gehört auf den Prüfstand", sagte Landsberg dem "Handelsblatt". "Oft sind es Naturschutzverbände, die zum Beispiel gegen die Errichtung neuer Windenergieanlagen vor Gericht klagen und die Ansiedlung verhindern oder verzögern." Als Konsequenz schlug Landsberg eine "Straffung und Verkürzung" von Gerichtsverfahren und Instanzenwegen vor.

"Die gegenwärtig umfassenden Verbandsklagerechte, die die Umsetzung der Energiewende nicht selten erschweren, sind ebenfalls zurückzufahren", fügte der Städtebund-Chef hinzu. Es sei daher folgerichtig zu prüfen, ob zum Beispiel die sogenannte Präklusionsklausel europarechtskonform wieder im Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) eingeführt werden könnte. Danach könnten dann Umweltverbände künftig keine Einwendungen mehr in gerichtlichen Verfahren einbringen, wenn sie sich nicht im Ausgangsverfahren beteiligt hatten. Landsberg verlangte überdies einen "konsequenten Abbau überflüssiger Standards". Verfahrensrechtliche Vorgaben im Vergaberecht, im Baurecht, aber auch bei den Förderrichtlinien des Bundes und der Länder müssten deutlich gestrafft werden. "So hat sich etwa die Zahl der Bauvorschriften in den letzten Jahren von 5.000 auf 20.000 vervierfacht", sagte Landsberg. Hier müsse "dringend" umgesteuert werden. Nötig sei etwa eine Vereinheitlichung der 16 verschiedenen Landesbauordnungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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