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Sichert: Unberechtigte ‚Asylbewerber' haben bei unseren Behörden leichtes Spiel

Archivmeldung vom 17.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin Sichert (2020)
Martin Sichert (2020)

Bild: AfD Deutschland

Eine Kleine Anfrage aus der AfD-Fraktion an die Bundesregierung (BT-Drucksache 19/17430) enthüllt, dass im Prinzip jeder Asylbewerber nahezu ungehindert nach Deutschland einwandern kann. Möglich macht’s eine ‚Identitätsfestellung‘ des BAMF, die ihrem Namen nicht gerecht wird.

Nur etwa die Hälfte aller Asylbewerber konnte im Jahr 2018 bei der Antragstellung ein Identitätsdokument vorlegen. Das stört aber offensichtlich niemanden im BAMF, wenn z. B. Bewerber aus Nigeria, Somalia, Eritrea, Guinea, Pakistan und Afghanistan zu über 80 Prozent ohne Ausweis ins Land kommen, indem sie quasi nach Belieben ihre Identität erfinden. Und wer erst einmal in Deutschland Fuss gefasst hat, hat bekannter Maßen kaum noch etwas zu befürchten.

Der Antragsteller, Martin Sichert MdB, bezeichnet dies Zustände als „ungeheuerlich“: „Asylbewerber können bei der Erstregistrierung ganz nach Belieben Namen, Alter, Geburtsort oder Familienstand angeben, denn diese Angaben werden ohne weitere Verifizierungsmaßnahmen niedergeschrieben und festgehalten. Kurz gesagt: Die illegalen Einwanderer können den deutschen Behörden einfach Grimms Märchen erzählen und dürfen im gelobten Merkel-Deutschland bleiben.

Nur Fingerabdrücke werden als einzige handfeste Nachweisgrundlage beim BAMF registriert. Für die Beantragung von Grundsicherung müssen jedoch keine Fingerabdrücke zur Identitätsfeststellung gegeben werden, d. h. es erfolgt kein Abgleich, ob es sich tatsächlich um die leistungsberechtigte Person handelt.

Das ganze Verfahren ist eine riesige Farce. Es findet eine Ungleichbehandlung von Deutschen und Asylbewerbern statt. Für deutsche Staatsangehörige gibt es ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1  PAuswG). Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig. Bei jedem Antrag muss die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden, ansonsten können Leistungen abgelehnt werden. Für Asylbewerber gilt das offensichtlich nicht.

Durch die Einführung eines Fragebogenverfahrens mussten zwischen 2014 und 2017 rund eine Viertelmillion Asylbewerber noch nicht einmal persönlich vorstellig werden, um Asylrecht in Deutschland zu bekommen – einfach Fluchtgrund erfinden, Fragebogen ausfüllen, fertig!“, sagt Sichert.

Quelle: AfD Deutschland


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