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Datenschützer kritisiert Lastschriftverfahren

Archivmeldung vom 27.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

In der Diskussion über den Missbrauch von Daten hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Sorglosigkeit der Banken beim Lastschriftverfahren kritisiert. Stein des Anstoßes ist seiner Meinung nach die mangelnde Prüfung der Plausibilität der Abbuchungen.

Nach den jüngsten Fällen von Datenmissbrauch hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Sorglosigkeit der Banken beim Lastschriftverfahren kritisiert. "Die Kreditwirtschaft muss gründlicher prüfen und nachhaken als bisher. Viel zu selten wird die Plausibilität einer Abbuchung überprüft", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Bei manchen Banken könne jeder, der eine Kontonummer und einen beliebigen Namen dazu angebe, illegal Geld abbuchen. "Das Mindeste ist doch, dass der Name und die Kontonummer abgeglichen werden", sagte Schaar.

Außerdem müssten Banken überprüfen, ob es sich bei der Zulassung zum Lastschriftverfahren um einen seriösen Geschäftspartner handele, sagte Schaar. "Zumindest bei der ersten Abbuchung sollte sich das Kreditinstitut vergewissern, dass eine Einzugsermächtigung vorliegt." Eine Überprüfung aller Lastschriftbuchungen sei natürlich nicht möglich, aber Banken müssten Stichproben vornehmen.


Schaar erkennt vor allem in Rückbuchungen ein Alarmsignal. Sie müssten Banken generell dazu veranlassen, dem Vorgang auf den Grund zu gehen. Bedenklich sei auch, dass nach der sechswöchigen Rückbuchungsfrist die Beweislast für eine betrügerische Abbuchung beim Kunden liege.

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