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Ärztepräsident gegen Aufweichung des Verbots geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Archivmeldung vom 26.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Reinhardt (2019)
Klaus Reinhardt (2019)

Foto: StagiaireMGIMO
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe am Mittwoch hat sich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, für den Verbleib der Regelung ausgesprochen.

"Die Diskussionen über die Neuregelung der Sterbehilfe haben gezeigt, dass es einen breiten parlamentarischen und gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu unterbinden", sagte Reinhardt den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Auch die Ärzteschaft unterstütze das Verbot. "Es schützt vor einer Normalisierung des Suizids und es wirkt Erwartungen auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche Unterstützung bei der Selbsttötung entgegen", so der Ärztepräsident weiter. Ein solcher Anspruch stünde im "im eklatanten Widerspruch zur medizinisch-ethischen Grundhaltung der Ärzteschaft" und "liefe den grundlegenden Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten entgegen", sagte Reinhardt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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