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Schäuble (CDU) fordert Änderung des Wahlrechts zugunsten kleiner Parteien

Archivmeldung vom 05.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) fordert eine umgehende Änderung des Wahlrechts. "Angesichts der Pandemielage werde ich den Fraktionen empfehlen, das Wahlrecht zu ändern, um den kleinen Parteien die Beteiligung an der Bundestagswahl zu erleichtern", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

Anlass für das Engagement des Parlamentspräsidenten sind die Schwierigkeiten, die die sogenannten nicht-etablierten Parteien gerade haben. Im Gegensatz zu den bereits im Bundestag vertretenen Parteien müssen sie Unterschriften von Unterstützern vorlegen, damit ihre Landeslisten und Direktkandidaten zur Wahl zugelassen werden. Diese Unterschriften sammeln sie üblicherweise vor allem in Fußgängerzonen.

Doch diese sind wegen der geschlossenen Geschäfte derzeit relativ leer. Das Problem trifft dutzende Parteien - unter ihnen die ÖDP, die Piratenpartei und die Satirepartei "Die Partei" beispielsweise. "Wenn wir an dieser Stelle nichts ändern, bekommen wir ein verfassungsrechtliches Problem: Wir könnten die Chancengleichheit der kleinen Parteien gegenüber denen, die bereits im Bundestag sitzen, verletzen", sagte Schäuble. "Deshalb müssen wir handeln." Denn auf das Grundgesetz zu achten, sei "nicht nur dem Bundesverfassungsgericht überlassen, auch der Bundestag ist für die Einhaltung der Verfassung zuständig". Es gebe jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder man senke "für diese Bundestagswahl die Zahl der für eine Zulassung nötigen Unterschriften".

Oder man erleichtere "die digitalen Möglichkeiten, Unterstützungsunterschriften zu leisten". Die erste Variante sei "vermutlich einfacher zu realisieren". Wenn eine nicht-etablierte Partei eine Landesliste einreichen will, braucht sie dafür bisher laut Bundeswahlgesetz die Mithilfe von einem Promille der Wahlberechtigten. Auch für die Zulassung ihrer Direktkandidaten müssen die Parteien Unterschriften sammeln - und zwar 200 je Wahlkreis. Das Problem gibt es auch auf Länderebene. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, dort wird in einer Woche gewählt, wurde die Zahl der nötigen Unterschriften deshalb deutlich gesenkt. Wie groß die Reduktion im Bund sein soll, dazu wollte Schäuble gegenüber der SZ nichts sagen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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