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SPD-Fraktionsvize Humme legt eigenen Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen vor

Archivmeldung vom 21.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Streit über die Neuregelung von Spätabtreibungen legt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Christel Humme nach Informationen der "Leipziger Volkszeitung" heute einen eigenen Gesetzentwurf vor, der am Freitag als Gruppenantrag ins Parlament eingebracht werden soll.

Damit stellt sich Humme gegen ihre Parteikollegin, die Vorsitzende des Bundestags-Familienausschusses Kerstin Griese, die sich erst gestern zusammen mit dem familienpolitischen Sprecher der Unions-Fraktion, Johannes Singhammer (CSU), auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zu Spätabtreibungen geeinigt hatte.

Nachdem sich Humme anfänglich gegen Gesetzesänderungen gesträubt hatte, stellt sie jetzt das Recht der Frauen auf Nichtwissen sowie eine ausreichende Bedenkzeit in den Mittelpunkt des Entwurfs, der der "Leipziger Volkszeitung" vorliegt. "Die dreitägige Bedenkzeit nach der Diagnose, wie sie der Entwurf von Frau Griese und Herrn Singhammer vorsieht, halte ich für willkürlich. Durch die Vorgabe einer zeitlich nicht konkret definierten ausreichenden Bedenkzeit stellen wir dagegen sicher, dass der Arzt den besonderen Erfordernissen des Einzelfalls angemessen Rechnung tragen kann", sagte Humme der "Leipziger Volkszeitung" (Mittwoch-Ausgabe).

Auch die Beratungspflicht, wonach Ärzte nach dem Entwurf von Griese und Singhammer verpflichtet werden sollen, Schwangere nach einem auffälligen Befund ausführlich zu beraten und Kontakt zu psychosozialen Beratungsstellen zu vermitteln, lehnt SPD-Fraktionsvize Humme ab. Sie will die Beratung bereits vor der Inanspruchnahme von vorgeburtlichen Untersuchungen stärken und Ärzte verpflichten, der Frau schon mit dem Mutterpass Informationen auszuhändigen. Vor der pränatalen Untersuchung muss der Art die Schwangere darauf hinweisen, dass sie auch ein Recht auf Nichtwissen hat und die Untersuchung ablehnen kann.

Eine Einigung mit dem Vertretern des Kompromissentwurfs von Griese und Singhammer hält Humme jedoch weiterhin für möglich. "Indem wir uns jetzt zu einer gesetzlichen Regelung bekennen, ist das ein großer Schritt hin zu einem Einigungsangebot. Bei der Beratungspflicht und der Bedenkzeit werden wir uns jedoch nicht mehr bewegen", betonte Humme.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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