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Dr. Alice Weidel klagt gegen Facebook - erstmals geht eine deutsche Spitzenpolitikerin direkt gegen den US-Konzern vor

Archivmeldung vom 24.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel geht in eigener Sache gegen Facebook vor. Bild: "obs/Rechtsanwälte Steinhöfel/Dr. Alice Weidel"
AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel geht in eigener Sache gegen Facebook vor. Bild: "obs/Rechtsanwälte Steinhöfel/Dr. Alice Weidel"

Die Beschwerden gegen Facebook reißen nicht ab. Am kommenden Freitag verhandelt die Pressekammer des Landgerichts Hamburg über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung der AfD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Alice Weidel gegen die Facebook Ireland Ltd. Unter einem am 10. September 2017 auf der Facebook-Seite der "Huffington Post" veröffentlichten Artikel postete der Nutzer Sanda G. folgenden Kommentar: "ja und Frau Weidel hat ihre Fotze eingepackt und ist abgehauen so viel zum Thema, dass sie eine Politikerin ist diese Nazi Drecksau Lesbich sein am abends Fotze lecken und morgens bei der AFD gegen lesben sein hahahah das past ja hahahahhaha".

Dieser Kommentar verstößt als strafbare Beleidigung gegen § 185 StGB. Facebook kennt den Kommentar seit Mitte September 2017, ließ ihn jedoch online. Eine Nutzerin meldete ihn am 10.09.2017 anonym bei Facebook und wurde drei Tage später mit einem formelhaften Textbaustein beschieden: "Wir haben uns den Kommentar angesehen und festgestellt, dass er gegen keinen unserer Gemeinschaftsstandards verstößt." Viereinhalb Monate später, am 27.01.2018, und nach vollständigem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), meldete dieselbe Nutzerin den Kommentar erneut und erhielt noch am selben Tag die gleiche Erwiderung von Facebook, wonach die strafbare Beleidigung nach erneuter Prüfung nicht gegen die "Gemeinschaftsstandards" verstoße.

"Nach deutschem Recht haften Dienste-Anbieter wie Facebook für Inhalte ihrer Nutzer, wenn sie Kenntnis von dem Rechtsverstoß erlangen und diesen nicht unverzüglich löschen. Seit dem 13.09.2017 war das Netzwerk also wie der Täter selber für die Straftat verantwortlich", sagt der Weidel vertretende Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Facebook löscht immer wieder rechtswidrig legale Inhalte seiner Nutzer. Andererseits bleiben selbst eindeutig strafbare Inhalte online - dieser mindestens sechs Monate. Ein komplettes Versagen der Kontrollinstanzen des Unternehmens."   Dr. Weidel selbst erfuhr am 29.01.2018 erstmals von diesem Sachverhalt. Facebook wurde noch am selben Tag abgemahnt und zur Löschung des Kommentars aufgefordert. Das Unternehmen reagierte am 1.2.2018 in einem Schreiben an Rechtsanwälte Steinhöfel wie folgt: "...vielen Dank, dass Sie uns auf diese Angelegenheit aufmerksam gemacht haben. Auf den von Ihnen gemeldeten Inhalt kann in Germany nicht mehr zugegriffen werden. Dadurch wurde dieses Problem unserer Auffassung nach behoben. Falls Sie weitere Fragen haben, besuchen Sie unseren Hilfebereich."

Der Dank, auf die "Angelegenheit" aufmerksam gemacht worden zu sein, erweist sich laut Rechtsanwälte Steinhöfel als unaufrichtig, da Facebook mindestens zweimal und möglicherweise auch durch andere Nutzer zuvor auf die Straftat hingewiesen wurde.    Unwahr ist die Äußerung zudem, weil der streitige Kommentar auch weiterhin in Deutschland mindestens bis zur letzten Überprüfung am 28.3.2018 ohne weiteres zugänglich war. Der Zugriff auf den Kommentar in Deutschland setzt lediglich die legale und weit verbreitete Verwendung eines Virtual Private Network (kurz VPN) voraus.     "Dass Facebook diesen eindeutig strafbaren Inhalt nicht sofort und von sich aus weltweit, ja nicht einmal im deutschsprachigen Ausland gesperrt hat, zeigt eine ungeheuerliche Gleichgültigkeit gegenüber den Persönlichkeitsrechten unserer Mandantin", sagt Steinhöfel. "Es ist kaum vorstellbar, dass es sich diesmal nur um reine Inkompetenz handelt. Wer so agiert, der tut dies mit vollem Vorsatz - der will, dass diese Beleidigung online bleibt."   Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat die öffentliche mündliche Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf den 27.04.2018, 12.15 Uhr, Sitzungssaal B 335, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, anberaumt. Der Bitte der Kammer, bis zum 6.3.2018 Stellung zu nehmen, ist Facebook bisher nicht nachgekommen.

Über Rechtsanwälte Steinhöfel

Der Hamburger Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ist einer der profiliertesten und bekanntesten deutschen Wettbewerbs- und Medienrechtler. Weitere Kernbereiche seiner 1989 gegründeten Kanzlei sind Rechtsfragen des Internets und E-Commerce. Steinhöfel kann auf Erfahrungen aus nahezu 10.000 Zivilprozessen zurückgreifen, die häufig über mehrere Instanzen geführt wurden - bis heute brachte er weit über 200 Verfahren zum Bundesgerichtshof (BGH). Steinhöfel, der zudem als Publizist und Blogger tätig ist, setzt sich seit Jahren vehement für die Meinungsfreiheit, insbesondere in sozialen Netzwerken, ein und gilt als vehementer Kritiker des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Auf der von ihm ins Leben gerufenen Seite "Facebook-Sperre - Wall Of Shame" dokumentiert er seit 2016 zahlreiche Fälle von zu Unrecht gesperrten Usern oder gelöschten Beiträgen sowie unterbliebenen Löschungen von strafbaren Kommentaren. Über die Seite wurde international berichtet. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat die gesammelten Fälle in einem Gutachten (WD 10 - 3000 - 037/17) als Beleg für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten von Hasskommentaren anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook erwähnt. Mehr unter www.steinhoefel.de sowie unter https://facebook-sperre.steinhoefel.de/

Quelle: Rechtsanwälte Steinhöfel (ots)

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