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Voßkuhle sieht in Corona-Maßnahmen keine Gefahr für Grundgesetz

Archivmeldung vom 13.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Voßkuhle (2017)
Andreas Voßkuhle (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Gefahr für das Grundgesetz. "Uns droht nicht der Unrechtsstaat", sagte Voßkuhle der Wochenzeitung "Die Zeit".

Die Grundrechte seien nicht dauerhaft in Gefahr. Es gingen viele Anträge wegen der Corona-Maßnahmen bei den Gerichten ein und "die Gerichte arbeiten trotz Homeoffice ganz normal, manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht". So funktioniere das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat, sagte der Verfassungsrechtler. Er sei zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt würden. "Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche. Da bin ich sicher."

Die Pandemie werde womöglich länger dauern, als manche denken, aber er "habe noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im Blick hätte." Voßkuhle unterstützt die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei. "Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig." Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, "die ist unantastbar, alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben", so der Verfassungsrechtler.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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