Elektrogeräte: Grüne wollen verpflichtende Angabe von Mindestlebensdauer
Archivmeldung vom 14.03.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Grünen wollen die Hersteller von Elektronikgeräten und anderen Industrieprodukten dazu verpflichten, eine Mindestlebensdauer anzugeben und zu garantieren. Das geht aus einem Positionspapier der Grünen-Bundestagsfraktion zur Modernisierung des Verbraucherrechts hervor, über das die "Berliner Zeitung" berichtet.
Gleichzeitig sollen die Rechte der Verbraucher während der zweijährigen Gewährleistungspflicht verbessert werden. So soll die Beweislast, dass das Gerät keinen Mangel hat, während des gesamten Zeitraumes beim Hersteller bleiben. Bisher tritt bereits nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr ein. Hat das Gerät nach Ablauf dieser Zeit einen Defekt, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Das ist in der Praxis häufig schwierig.
Die Grünen reagieren mit ihrer Forderung auf die Debatte um immer kürzere Lebenszeiten von Geräten. Die Grünen sprechen sich in dem Papier, das aus Anlass des Weltverbrauchertags am Mittwoch veröffentlicht wird, für eine Anpassung der Verbraucherrechte an die digitale Entwicklung aus.
"In der digitalen Welt muss gelten, was wir bereits im analogen Leben an Rechten auf Transparenz und Schutz erkämpft haben", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Renate Künast, der "Berliner Zeitung".
Gefordert wird unter anderem ein Recht für die Nutzer, soziale Netzwerke oder Mitteilungsdienste durch die Mitnahme von Daten leichter zu wechseln. Auch bei E-Books oder Musik verlangen die Grünen, dass die digitalen Inhalte bei einem Wechsel in andere System übertragen werden können. Buchungs- und Vergleichsportale wollen die Grünen dazu verpflichten, ihre Betreiber und die Finanzierungsmodelle offen zu legen und Werbung unmissverständlich von Portalinhalten abzugrenzen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur