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Grünen-Chef Habeck nennt Hausbesetzungen in Berlin Rechtsbruch

Archivmeldung vom 23.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Robert Habeck (2018)
Robert Habeck (2018)

Foto: © Superbass / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Grünen-Chef Robert Habeck hat die Hausbesetzungen vom Wochenende in Berlin als klaren Rechtsbruch bezeichnet und damit Parteifreunden in der Hauptstadt widersprochen. "Da muss man nicht um den heißen Brei herum reden: Dass das Rechtsbruch ist, ist klar wie Kloßbrühe", sagte Habeck der "Welt". "Wer als Hausbesetzer in Häuser eindringt, weiß, dass das Unrecht ist und entsprechende Konsequenzen hat."

Die Rechtsstaatlichkeit sei "eine große Errungenschaft dieses Landes", sagte der Grünen-Vorsitzende. "Und zu dieser Errungenschaft gehört im Übrigen auch, dass unterschiedliche Straftaten auch unterschiedlich bestraft werden: Hausfriedensbruch anders als Gewalt, ein Haus zu besetzen anders, als mit Molotowcocktails das Leben von Polizisten zu gefährden." Die Differenzierung, die der Rechtsstaat vornehme, "sollten wir uns in der gesellschaftlichen Debatte wieder mehr zutrauen". Neben dem begangenen Rechtsbruch gebe es aber ein gravierendes Problem: "Die Wohnungsnot hat das Potenzial, die Gesellschaft zu spalten. Menschen müssen ihre Viertel verlassen, weil sie keine Wohnung mehr finden, die sie bezahlen können", kritisierte Habeck.

"Und das trifft inzwischen genauso den Mittelstand: Er erodiert auch deshalb, weil die Mieten ins Exorbitante steigen. Mieten ist ein Armutsrisiko, und die Angst davor zermürbt." Der Grünen-Chef wandte sich aber auch entschieden gegen Immobilienspekulanten: "Spekulation auf Kosten der Menschen gehört sich nicht. Wenn Häuser Jahre lang leer stehen, während die Wohnungssituation so prekär ist, ist das einfach unanständig. Zum Schutz des Eigentums gehört eben auch, dass Eigentum verpflichtet."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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