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Grüne und Steuerzahlerbund fordern Whistleblower-Schutzgesetz

Archivmeldung vom 17.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)
Abhören, Spionieren und Überwachen (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtubevideo: "Handy abhören - so einfach gehts" / Eigenes Werk

Die Grünen und der Steuerzahlerbund haben den Vorstoß der EU-Kommission für einen europaweiten Schutz von Informanten, die schwere Missstände in Unternehmen oder öffentlichen Institutionen an die Öffentlichkeit bringen, begrüßt. Zugleich mahnten sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Deutschland an.

"Meine Fraktion hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zum besseren Hinweisgeberschutz eingebracht, der von der Koalition leider abgelehnt wurde", sagte die Grünen-Rechtsexpertin Katja Keul dem "Handelsblatt". "Die EU-Vorschläge unterstreichen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung." Ähnlich äußerte sich der Steuerzahlerbund. "Um die Aufklärung von Missständen innerhalb staatlicher Organe oder öffentlicher Unternehmen zu erleichtern, müssen Hinweisgeber in Deutschland besser geschützt werden", teilte der Verband auf Anfrage der Zeitung mit. "Wer kriminelle oder verwerfliche Handlungen aufdeckt, darf nicht härter bestraft werden als die Täter." In einem Whistleblower-Gesetz müsse geregelt werden, dass Hinweisgeber vor Strafverfolgung und dienstrechtlichen Konsequenzen geschützt werden.

Es gebe heute schon "zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufdeckung von Steuergeldverschwendung quer durch die Bundesrepublik beitragen", sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel der Zeitung. "Diese Bürger kümmern sich um das Gemeinwohl und stärken unser Rechts- und Wirtschaftssystem." Die EU-Kommission will ihren Richtlinien-Entwurf für einen besseren Whistleblower-Schutz am Mittwoch vorstellen, hatte zuvor die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Demnach sollen künftig gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen in der EU gelten, die Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation offenlegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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