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FDP-Chef kündigt Klage gegen Solidaritätszuschlag an

Archivmeldung vom 14.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Lindner Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0
Christian Lindner Bild: Liberale, on Flickr CC BY-SA 2.0

Nach dem Beschluss für eine Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags will die FDP vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Abgabe klagen. "Wir werden im kommenden Jahr eine Klage vorbereiten gegen den Solidaritätszuschlag, wenn er dann noch erhoben wird", sagte FDP-Chef Christian Lindner der RTL/n-tv-Redaktion.

Lindner weiter: "Denn Gesetze und Steuern, die verfassungswidrig sind, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, die müssen in Karlsruhe geprüft und aus dem Verkehr gezogen werden." Das sei in einem Rechtsstaat einfach erforderlich und deshalb werde man klagen. Der Bundestag hatte die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für den Großteil der Bundesbürger am Donnerstagvormittag auf den Weg gebracht.

In einem ersten Schritt sollen laut Gesetz ab 2021 rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer durch Anhebung der Soli-Freigrenzen vollständig entlastet werden. Menschen mit höherem Einkommen sollen ebenfalls, allerdings bei steigenden Einkommen mit abnehmender Wirkung, entlastet werden. Das Entlastungsvolumen soll zunächst 9,8 Milliarden Euro betragen und 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. Bei dem Solidaritätszuschlag handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Er war 1991 zunächst befristet auf ein Jahr auf den Weg gebracht worden. 1995 wurde der Zuschlag dann unbefristet zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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