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Neuer Ärger um Hilfen zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium

Archivmeldung vom 24.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: Impkritik.de / fotomek - adobestock / Eigenes Werk

Zwischen Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium gibt es wohl neuen Ärger um die Corona-Hilfen für die Wirtschaft. So wolle das Bundesfinanzministerium nachträglich die Bedingungen für die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III ändern, zitiert das "Handelsblatt" aus Regierungskreisen.

So verlange Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Abschlagszahlungen ab dem Zeitpunkt zu stoppen, ab dem die regulären Antragsprüfungen beziehungsweise Auszahlungen der Bundesländer an die Unternehmen beginnen. Dagegen sperrt sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Da die Bearbeitung eines Antrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, stünden Unternehmen in dieser Zeit dann ganz ohne Hilfen da.

Altmaier pocht deshalb darauf, dass es die Möglichkeit der Abschlagszahlungen weiterhin geben muss. Ein zweiter Streitpunkt zwischen beiden Häusern ist der neue Härtefallfonds. Der Fonds soll Unternehmen helfen, die durch alle Hilfsprogramme fallen und ein Volumen von rund zwei Milliarden Euro haben. Das Bundesfinanzministerium beharrt laut Bericht des "Handelsblatts" aus dem Bundeswirtschaftsministerium auf einer hälftigen Bund-Länder-Finanzierung. Laut Altmaier gefährdet dies aber die schnelle Auszahlung der Hilfen. Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums stehen ausreichend Bundesmittel zur Verfügung, um den Ländern und ihren Unternehmen zu helfen. "Für Minister Altmaier steht im Vordergrund, dass die dringend benötigte Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird", zitiert das Blatt aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Altmaier hatte wegen der schleppenden Auszahlung der Wirtschaftshilfen zuletzt viel Kritik einstecken müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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