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Hartz-IV-Sätze steigen stärker als bislang bekannt

Archivmeldung vom 08.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleingeld (Symbolbild)
Kleingeld (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik/pixelio.de

Die Hartz-IV-Sätze werden zum 1. Januar 2021 mehr erhöht als bislang bekannt. Grund sind die gestiegenen Preise und Löhne. Alleinstehende Erwachsene sollen neben der Übernahme der Wohnungskosten und anderen Leistungen künftig 446 Euro monatlich bekommen 14 Euro mehr, als sie nach geltendem Recht erhalten.

Besonders stark soll der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigen, nämlich um 45 Euro auf 373 Euro. Das ist ein Plus von 13,7 Prozent. Das geht aus Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Dienstagausgaben berichten. Der Regelsatz für Ehegatten und Partner soll künftig 401 Euro betragen.

Für Erwachsene unter 25, die noch nicht im eigenen Haushalt leben, sind es 357 Euro. Für Kinder bis fünf Jahre gibt es statt bislang 250 ab nächstem Jahr 283 Euro. Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze bereits auf den Weg gebracht, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2021. In dem Mitte August vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf ist allerdings noch nicht d ie vollständige Erhöhung abgebildet. So ist dort noch von einem Regelsatz von 439 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene die Rede. Vermerkt ist aber auch, dass die Regelsätze im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens anhand von Daten zur Lohn- und Preisentwicklung aktualisiert werden sollen.

Konkret werden nun Entwicklungen bis Juni 2020 einbezogen, also auch schon aus Zeiten der Corona-Pandemie. Die sich daraus ergebenden Änderungen sollen im Lauf des parlamentarischen Verfahrens über einen Änderungsantrag in den bestehenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden. Die nun endgültigen Berechnungen der Regelsätze für den Zeitraum ab 1. Januar 2021 zeigen: Alle betroffenen Erwachsenen erhalten eine Leistungssteigerung um gut drei Prozent. Bei einem Teil der Kinder und Jugendlichen sind es mehr als 13 Prozent. Einzige Ausnahme sind die Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren. Für sie gibt es nur einen Euro mehr, also künftig 309 statt 308 Euro. Für diese Gruppe war in der Vergangenheit stärker erhöht worden, nämlich um 21 Euro von 2016 auf 2017.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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