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NRW-Sozialverband sieht Nachteile für Senioren und Behinderte durch Landesbauordnung

Archivmeldung vom 28.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Baurecht, Architekt, Architektur, Bauen, Planen (Symbolbild)
Baurecht, Architekt, Architektur, Bauen, Planen (Symbolbild)

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die neue Landesbauordnung bringt nach Einschätzung des Sozialverbandes gravierende Nachteile für Senioren. "Die Belange älterer Menschen, vor allem mit Seh- und Hörbehinderung, werden in der neuen Landesbauordnung nicht berücksichtigt", sagte Markus Gerdes, Landesgeschäftsführer des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Die neuerdings geltenden DIN-Normen für Privatwohnungen sähen beispielsweise nicht vor, dass Handläufe von Treppen farblich vom Hintergrund abgesetzt werden müssten, führte Michael Spörke aus, Abteilungsleiter Sozialpolitik beim SoVD. Auch unterschiedliche Farben von Wand und Boden, die Sehbehinderten die Orientierung erleichtern würden, seien nicht vorgeschrieben. Dasselbe gelte für Streifen auf den Trittstufen von Treppen.

Hörbehinderten wiederum würde eine Gegensprechanlage mit einem Lämpchen das Leben erleichtern. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zeigt sich gesprächsbereit: "Das Ministerium ist weiter mit Behindertenverbänden im Austausch", hieß es dort auf Anfrage. Die neue Landesbauordnung ist zwar bereits im Januar 2019 in Kraft getreten. Die kritisierten Regelungen beruhen aber auf DIN-Normen, von denen das NRW-Bauministerium jederzeit abweichen kann.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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