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Ausgeglichener Staatshaushalt im Jahr 2013 - Maastrichtquote bei + 0,0 %

Archivmeldung vom 25.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Der Finanzierungsüberschuss des Staates betrug im Jahr 2013 nach aktualisierten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 0,3 Milliarden Euro. Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen haben damit im zweiten Jahr in Folge einen leichten Finanzierungsüberschuss erzielt. Bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen (2 737,6 Milliarden Euro) ergibt sich daraus für den Staat eine Quote von + 0,0 %. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Daten in der Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995. Auf deren Grundlage wird die Entwicklung der Haushaltslage in den EU-Mitgliedstaaten überwacht.

Der Finanzierungsüberschuss ergibt sich aus der Differenz der Einnahmen (1 223,4 Milliarden Euro) und der Ausgaben (1 223,1 Milliarden Euro) des Staates. Aufgeteilt auf die staatlichen Ebenen gab es im Jahr 2013 beim Bund (- 6,8 Milliarden Euro) und bei den Ländern (- 3,0 Milliarden Euro) Finanzierungsdefizite. Diese waren jedoch nur noch halb so hoch wie im Jahr zuvor. Die Gemeinden erwirtschafteten einen Finanzierungsüberschuss von 3,5 Milliarden Euro nach 5,2 Milliarden Euro im Vorjahr. Bei der Sozialversicherung belief sich der Überschuss auf 6,6 Milliarden Euro nachdem im Vorjahr mit 18,3 Milliarden Euro der bis dahin höchste Wert seit Beginn der 1990er Jahre erreicht wurde. Der Rückgang des Überschusses bei der Sozialversicherung ist dabei wesentlich auf die Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,7 Punkte auf 18,9 %, die Verringerung von Bundeszuschüssen und die Abschaffung der Praxisgebühr zurückzuführen.

In der für das europäische Verfahren bei einem übermäßigen staatlichen Defizit maßgeblichen Abgrenzung betrug der Finanzierungsüberschuss des Staates 0,2 Milliarden Euro. Der leicht geringere Überschuss resultiert dabei aus der Einbeziehung der Erträge und Aufwendungen aus Swapgeschäften und Zinsderivaten. Auch in dieser Abgrenzung liegt der Überschuss gemessen am Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen Preisen bei + 0,0 %.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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