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Neue Arbeitsschutzverordnung sieht verpflichtendes Testangebot vor

Archivmeldung vom 12.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Arbeitgeber sollen Beschäftigten, sofern diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, künftig mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anbieten. Das sieht der Entwurf des Arbeitsministeriums für eine Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, über den das "Handelsblatt" berichtet.

In Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Beschäftigten oder Arbeitnehmern, die direkten Körperkontakt zu anderen Personen oder häufigen Kundenkontakt haben, sind demnach zwei Tests pro Woche anzubieten. Eine Nachweispflicht über den erbrachten Test sieht die Verordnung nicht vor. Auch Selbsttests können also genutzt werden.

Eine effektive Senkung des Infektionsrisikos sei nur möglich, wenn gleichzeitig mit dem Herunterfahren des öffentlichen Lebens auch in der Arbeitswelt notwendige Maßnahmen getroffen würden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, heißt es im Entwurf, der dem Bundeskabinett am Dienstag zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. "Eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft ist keine Alternative, da nach aktuellen Umfragen nur sechs von zehn Beschäftigten (61 Prozent) von ihrem Arbeitgeber ein Corona-Testangebot erhalten." Insgesamt hielten aktuell nur 69 Prozent der Unternehmen jetzt oder in Kürze ein regelmäßiges Testangebot für ihre Beschäftigten bereit, heißt es im Entwurf unter Berufung auf zwei von der Regierung in Auftrag gegebene Umfragen. "Diese Zahlen sind zur Eindämmung zur Pandemie nicht ausreichend."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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