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Finanzminister Stratthaus droht mit Verfassungsklage gegen Berlin-Hilfen

Archivmeldung vom 14.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) lehnt es ab, für die Haushalts-Notlage der Bundeshauptstadt Berlin zur Kasse gebeten zu werden. Stratthaus drohte mit einer Verfassungsklage, wenn das Bundesverfassungsgericht am kommenden Donnerstag der Klage des Landes Berlin auf Bundeshilfen stattgibt.

"Falls der Bund versuchen würde, einen Teil der Lasten auf die Geber-Länder abzuwälzen, behalten wir uns selbst eine Verfassungsklage vor", sagte Stratthaus in einem Interview der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Stratthaus forderte zudem ein neues "Frühwarnsystem" gegen Haushalts-Notlagen. Überschuldete Länder müssten daran gehindert werden können, immer weiter in die Schuldenfalle zu gehen. "Wenn ein Land erwartet, dass ihm im allerletzten Notfall der Bund aus der Patsche hilft, dann muss es auch bereit sein, eigene Beschränkungen hinzunehmen." Beim zweiten Teil der Föderalismus-Reform sollten daher auch Sanktionsmöglichkeiten für verantwortungslose Finanzpolitik eingeführt werden. "Dann müsste zum Beispiel ein unabhängiges Gremium den Not-Ländern Vorschriften machen können, wofür sie Geld ausgeben dürfen oder welche Gebühren sie erheben müssen."

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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