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SPD-Netzexpertin: Viele Betriebe tun zu wenig für Datenschutz

Archivmeldung vom 18.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Saskia Esken (2016)
Saskia Esken (2016)

Foto: Martin Kraft
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die netzpolitische Sprecherin der SPD, Saskia Esken, sieht bei vielen Betrieben allgemeinen Nachholbedarf in Sachen Datenschutz. Viele Probleme angesichts der Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) führt sie auf Versäumnisse in den Unternehmen zurück, sagte sie "t-online.de". Der Wirbel um die DSGVO habe dazu geführt, dass sich viele Betriebe erst "jetzt, wo es brenzlig wird" intensiv mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen.

"Dabei werden viele feststellen, dass es Regeln gibt, an die sie sich schon länger hätten halten müssen", so Esken. Die Umsetzung der neuen EU-weiten Vorgaben gebe den Unternehmen die Gelegenheit, "auszumisten und ihre Datenverarbeitungsprozesse auf den neuesten Stand zu bringen". Die Netzpolitikerin räumte aber auch ein, dass es von offizieller Seite Versäumnisse gegeben habe. "Die Politik und auch die Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben das Thema kommunikativ unterschätzt, aber vor allem hätte man mit anpacken können bei der Entwicklung von Handlungsleitfäden und Mustern", sagte sie. Gleichzeitig mahnte die SPD-Politikerin zu Gelassenheit. "Ich bin mir sicher, dass die Aufsichtsbehörden verantwortungsvoll mit dem Thema umgehen werden", sagte Esken weiter.

"Die Behörden haben die Vorgabe, bei der Wahl und Anwendung von Sanktionen Verhältnismäßigkeit zu wahren." Es komme in erster Linie darauf an, ob sich ein Unternehmen um Datenschutz bemühe oder dem Thema total verweigere. Für den Umgang mit den von vielen Kleinunternehmern gefürchteten Abmahnungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die DSGVO empfahl die SPD-Politikerin "Gelassenheit, Vernunft und Augenmaß". Aus rechtlicher Sicht sei tatsächlich noch unklar, ob Abmahnungen etwa nach dem Wettbewerbsrecht zulässig seien.

"Das müsste exemplarisch vor Gericht geklärt werden", so Esken. Doch auch eine Klärung durch den Gesetzgeber könnte Betroffenen mehr Rechtssicherheit bieten. Im Koalitionsvertrag sei eine Novelle des Abmahnrechts bereits vorgesehen. Viele Kleinunternehmer fürchten , dass spezialisierte Kanzleien massenhaft Abmahnungen verschicken könnten, um aus der Verunsicherung Kapital zu schlagen. "Ich gehe davon aus, dass man sie getrost liegen lassen kann", so Esken. In den seltensten Fällen lägen berechtigte Gründe für eine Abmahnung vor. Die Kanzleien würden sich aber womöglich auf kleine Betriebe und Einzelpersonen konzentrieren, die sich von Forderungen leichter einschüchtern ließen als große Konzerne. Laut einer Bitkom-Umfrage sieht sich nur jeder vierte deutsche Betrieb ausreichend auf die DSGVO vorbereitet. Die neuen Datenschutzvorgaben müssen ab dem 25. Mai EU-weit erfüllt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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