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Bundestag: ‘Freifahrtschein’ für Verletzung der Rechte indigener Völker

Archivmeldung vom 02.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wenn Staaten ihre Pflichten nicht einhalten, sollten auch Unternehmen nicht für die Einhaltung der Rechte indigener Völker haftbar gemacht werden, argumentiert die CDU/CSU-Fraktion. Bild:  Andy and Nick Rain/Survival
Wenn Staaten ihre Pflichten nicht einhalten, sollten auch Unternehmen nicht für die Einhaltung der Rechte indigener Völker haftbar gemacht werden, argumentiert die CDU/CSU-Fraktion. Bild: Andy and Nick Rain/Survival

Mit Empörung hat die Menschenrechtsorganisation Survival International die Bundestagsdebatte zum Antrag auf Ratifizierung der ILO-Konvention 169 in Deutschland aufgenommen. Das ILO-Abkommen 169 ist das einzige internationale Abkommen, das die Menschenrechte indigener Völker verbindlich schützt. In der Debatte argumentierte die Abgeordnete Anette Hübinger für die CDU/CSU-Fraktion, dass Unternehmen sich darauf verlassen können müssen, dass Staaten mit indigener Bevölkerung die nötigen Vorschriften zum Umgang mit indigenen Völkern einhalten. Hübinger machte jedoch zu Recht auch darauf aufmerksam, dass die Einhaltung der Rechte aus ILO 169 in Staaten mit indigener Bevölkerung „bisweilen problematisch“ ist.

Den Antrag auf Ratifizierung von ILO 169 in Deutschland würde ihre Fraktion dennoch nicht unterstützen, da dies zu einer „Haftungs- und Risikoverlagerung“ führen würde, in der „Unternehmen für Versäumnisse des Staates haftbar gemacht würden“. Dass die Unternehmen verantwortlich gemacht werden könnten, schade Unternehmen und dem Zielland.

Linda Poppe von Survival International erklärte: „Es ist ein Skandal. Gerade wenn die Rechte indigener Völker in ihren Heimatländern nicht eingehalten werden, wieso sollten dann deutsche Unternehmen von ihrer Verantwortung freigesprochen werden? Das ist ein Freifahrtschein für die Verletzung der Rechte indigener Völker.“

Aktuell steht etwa das deutsche Unternehmen Voith Hydro, ein Jointventure von Siemens und Voith, für seine Beteiligung am kontroversen Belo Monte-Staudamm in Brasilien in der Kritik. Der Staudamm verstößt gegen die Rechte indigener Völker aus der ILO-Konvention 169, die Brasilien ratifiziert hat.

Voith Hydro hat bisher Proteste gegen seine Beteiligung an dem Bauvorhaben auch mit dem Verweis abgelehnt, dass man sich auf die Einschätzung der brasilianischen Regierung bezüglich der Einhaltung von ILO 169 verlasse. Der Auftrag zählt zu den größten in der Geschichte des Unternehmens.

Lesen Sie hier den Antrag von Grünen und SPD » (80KB, PDF)

Quelle: Survival Deutschland

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