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Union und SPD: Religion oder kultureller Hintergrund für Strafmaß irrelevant

Archivmeldung vom 31.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Innen- und Rechtsexperten von Union und SPD lehnen eine Minderung des Strafmaßes wegen des religiösen oder kulturellen Hintergrunds eines Täters vehement ab. Innenexperte Wolfgang Bosbach (CDU) sagte "Bild": "Es darf in Deutschland keinen Rabatt für Täter geben, die sich bei ihren Verbrechen auf religiöse Motive berufen. Maßstab der Rechtsprechung darf bei uns ausschließlich die deutsche Rechts- und Werteordnung sein, nicht die der Scharia."

Innenexperte Stephan Mayer (CSU) sagte der Zeitung: "Einen Islam-Rabatt für Straftäter darf es nicht geben. Alles andere wäre ein Skandal und mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht zu vereinbaren."

Auch die SPD lehnt einen strafmildernden Rabatt für vermeintlich religiös motivierte Straftaten ab. Innenexperte Michael Hartmann (SPD) sagte: "Vor Gericht sind alle gleich. Es darf dort wegen der Religion oder der Herkunft eines Straftäters weder Vor- noch Nachteile geben."

Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kritisiert in diesem Zusammenhang vor allem den Begriff "Ehrenmord". Kühne-Hörmann sagte gegenüber der Zeitung: "Im deutschen Recht gibt es kein Verstecken hinter einem Ehrbegriff. Das ist auch gut so. Ich begrüße aber außerordentlich, dass sich der Deutsche Juristentag im September noch einmal intensiv mit dem Thema befasst."

Anlass für die Äußerungen ist ein Richterspruch am Landgericht Wiesbaden vom vergangenen Montag. In dem Prozess gegen einen 24-jährigen Deutsch-Afghanen, der seine schwangere Ex-Freundin mit drei Messerstichen getötet hatte, lehnte es der Richter nach dem Urteil lebenslänglich ab, die besondere Schwere der Schuld des Täters festzustellen. Zur Begründung sagte der Richter, dass der Mann sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" habe. Das Urteil hatte bundesweit für heftige Kritik gesorgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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