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NRW: Frauenquote in öffentlichen Betrieben nicht eingehalten

Archivmeldung vom 16.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Bittere Bilanz für die Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen: In den Führungsetagen von Landesbetrieben und kommunalen Unternehmen, Sparkassen und anderen öffentlichen Organisationen sind Frauen trotz Gleichstellungsgesetz und politischer Appelle immer noch in der Minderheit.

Wie eine Studie der Uni Leipzig erstmals umfassend zeigt, sind an Rhein und Ruhr die Gleichstellungsziele für öffentliche Spitzengremien in keinem Bereich erfüllt. Das berichtet die in Essen erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Freitagausgabe). Auftraggeber der Studie, die der Zeitung vorliegt, ist NRW-Gleichstellungsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Mit Blick auf die geplante gesetzliche Frauenquote für Großunternehmen räumte die Grünen-Politikerin am Donnerstag auf Anfrage ein: "Wenn wir mehr Frauen in Führungspositionen von Unternehmen fordern, um international nicht den Anschluss zu verlieren, müssen wir diesen Anspruch auch in öffentlichen Gremien gerecht werden."

In NRW liegt der Frauenanteil in den Geschäftsleitungen von Betrieben und Unternehmen in staatlicher Hand bei rund zehn Prozent - in den Aufsichtsgremien ist weniger als jedes vierte Mitglied eine Frau. Besonders in den Führungsetagen der Sparkassen sucht man Frauen oft vergeblich: In den Vorständen liegt die Quote laut Studie unter drei Prozent, in den Verwaltungsräten bei rund 17 Prozent. Selbst in den Landesministerien werden bei der Besetzung von Gremien nur in einem von vier Fällen die vereinbarten Gleichstellungsziele erreicht.

Das Landesgleichstellungsgesetz schreibt seit 1999 vor, dass öffentliche Gremien in NRW zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Wie wenig wirksam die Vorschrift auch bei quotenfreundlichen Regierungsmehrheiten ist, zeigt die Leipziger Studie: Dort, wo die Politik unmittelbar Einfluss auf die Besetzung von Führungsposten hat, nutzt sie ihn trotz gesetzlicher Vorgaben seit Jahren zu wenig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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