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Pannen beim Gesetz zur Gesundheitsreform

Archivmeldung vom 14.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Gesetz zur Gesundheitsreform muss noch vor der Unterzeichung durch den Bundespräsidenten mit einem neuen Gesetz korrigiert werden. Nach Informationen der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau (Donnerstag-Ausgabe) sind bei der abschließenden Prüfung des Gesetzestextes nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 16. Februar neun Fehler entdeckt worden.

Dabei handelt es sich im wesentlichen um falsche Datumsangaben oder auch um Begriffsverwechslungen. Der Westfälischen Rundschau liegt ein Schreiben von Klaus Theo Schröder, dem Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, an die Gesundheitspolitiker der großen Koalition vor. Darin heißt es wörtlich: "Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einige Unrichtigkeiten enthalten, die kurzfristig zu korrigieren sind." Unter anderem geht es um Folgeregelungen zum neuen Gesundheitsfonds, die laut Gesetz bereits zum 1. April 2007 in Kraft treten, obwohl der Fonds erst zum 1. Januar 2009 entsteht. Im Gesetz muss deshalb das Datum geändert werden.

Das Bundeskanzleramt wurde von den Gesetzespannen unterrichtet. Auf Anfrage von Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere teilte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit, dass sie das rechtzeitige Inkrafttreten der Reform zum 1. April 2007 nicht gefährdet sieht. Zur Zeit liegt die Gesundheitsreform bei Bundespräsident Horst Köhler zur Unterschrift. Bereits beim Antidiskriminierungsgesetz musste die große Koalition zum Ärger des Staatsoberhauptes Korrekturen ankündigen, bevor Köhler das Gesetz unterschrieb. In juristischen Expertisen kommen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium aber zum Schluss, dass die notwendigen Korrekturen an der Gesundheitsreform "kein Ausfertigungshindernis" für Köhler darstellen. "Verwerfungskompetenz" stehe dem Bundespräsidenten nur bei "Verstößen gegen materielles Recht jedenfalls in Fällen schwerer und offensichtlicher materieller Verfassungswidrigkeit" zu.

Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau

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