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Mütter sollen Scheinvätern den leiblichen Vater nennen müssen

Archivmeldung vom 04.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Familie: Nicht immer ist alles so wie es nach außen hin aussieht... (Symbolbild)
Familie: Nicht immer ist alles so wie es nach außen hin aussieht... (Symbolbild)

Bild: pixelio.de, pixplosion

Scheinväter sollen einen Anspruch bekommen, den tatsächlichen Vater ihres Kindes genannt zu bekommen. Darauf drängt der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU). "Scheinväter haben grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater des Kindes ist", sagte er der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Eisenreich weiter: "Nur so können sie ihre Ansprüche durchsetzen." Die Justizministerkonferenz, die ab Mittwoch in Lübeck tagt, soll das Bundesjustizministerium zu einem Gesetz auffordern, das einen Auskunftsanspruch von Scheinvätern gegenüber Müttern vorsieht. Eisenreich fürchtet, dass sich der fehlende Auskunftsanspruch sonst zu Lasten des Kindes auswirken kann. "Weiß der Scheinvater, dass er nicht der leibliche Vater ist, wird er sich möglicherweise weigern, weiterhin Unterhalt zu bezahlen - gerade dann, wenn er den Namen des richtigen Vaters nicht kennt", sagte er.

Das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es geht dabei um Fälle sogenannter Kuckuckskinder: der Mann erfährt, dass ein anderer der leibliche Vater ist. Der Scheinvater kann zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückverlangen. Allerdings gibt es bisher keinen gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter, den tatsächlichen Vater zu nennen. Gerichte konstruierten bisher einen Anspruch; das Bundesverfassungsgericht beendete 2018 diese Praxis. Aufgrund des starken Eingriffs in die Intimsphäre der Mutter müsse der Bundestag ein entsprechendes Gesetz erlassen. 2016 scheiterte ein ähnlicher Vorstoß im Bundestag.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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