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Bayerische Bürgerinitiatve wehrt sich gegen Aussetzung des Grundgesetzes

Archivmeldung vom 02.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als die gewählten Bundestagsabgeorndeten und die Staatsregierung Bayerns der EU-Verfassung zugestimmt hatten, legte die Bürgerinitiative Autonomes Bayern Verfassungsbeschwerde ein. Begründung: Die Volksvertreter haben gegen Art.75 der eigenen Verfassung gestimmt.

Die Bürgerinitiative Autonomes Bayern begründet ihre Position wie folgt:

Änderungen der Verfassung wörtlich: "Sie müssen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden", wurde nicht eingehalten. Das Verfassungsgericht begründete die nicht Anwendung der Bayerischen Verfassung mit dem Geltungsvorrang des Bundesrechtes wörtlich: "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art.31GG). Weiter erklärt das Verfassungsgericht die nicht Anwendung wörtlich: "Nationales Recht wie die Bayerische Verfassung ist folglich im Fall einer Kollision mit Gemeinschaftsrecht nicht nichtig, sondern nur in soweit unanwendbar".

Der gleiche Sachverhalt macht das Grundgesetz gegenüber Europarecht unanwendbar, denn da bricht EU-Recht das Recht der Mitgliedsstaaten. Der Lissabon-Vertrag geht noch einen Schritt weiter, indem darin die Blankovollmacht steht Art.296 wörtlich: "Wird die Art des Erlassenen Rechtsaktes von Verträgen nicht vorgegeben, so entscheiden Organe darüber von Fall zu Fall unter Einhaltung der geltenden Verfahren und des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit". Im "vereinfachten Veränderungsverfahren" lässt sich sogar der Lissabon-Vertrag ändern. Es ist schon ungewöhnlich, dass viele der Personen, in Festakten 60 Jahre Grundgesetz feiern und davor der Aussetzung des Grundgesetzes zustimmen.

Nach Meinung der Bürgerinitiative Autonomes Bayern ist es nicht hinnehmbar, dass ein deutscher EU-Abgeordneter 858.729 Bürger und ein Vertreter Maltas 67.333 Bürger vertritt und beide gleiches Stimmrecht besitzen.

Abschließend schreibt die Bürgerinitiative Autonomes Bayern: Wer gemäss Art.20 Grundgesetz "alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" sein Grundgesetz erhalten will, sollte am 7.Juni zur EU-Wahl gehen und den Parteien seine Stimme geben, die gegen den Lissabon-Vertrag sind. 

Quelle: Bürgerinitiative Autonomes Bayern

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