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Gutachten belegt rückschrittliche deutsche Position zur Abfallrahmenrichtlinie

Archivmeldung vom 29.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der geplanten Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie hat der NABU die Bundesregierung davor gewarnt, die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Entsorgung und Verwertung von Abfällen aufs Spiel zu setzen. Ein Teil der deutschen Vorschläge zur Änderung der europäischen Abfallgesetzgebung würden sowohl auf Bundes- wie auf EU-Ebene zu einer Rolle rückwärts in der Umweltpolitik führen.

Zu diesem Ergebnis kommt ein vom NABU in Auftrag gegebenes 34-seitiges Gutachten des EU-Umweltrechtsexperten Prof. Dr. Ludwig Krämer.

Das Bundesumweltministerium will künftig Produktionsrückstände mit wirtschaftlichem Wert zu Nebenprodukten umdeklarieren. Brennbare Öle und Schlämme, aber auch gefährliche Abfälle, deren Beseitigung, Entsorgung oder Wiederverwertung Kosten und Mühen verursachen, könnten damit leichter verbrannt oder in Länder mit weniger hoch entwickelten Umweltstandards exportiert werden. "Damit wird dem Öko-Dumping Tür und Tor geöffnet", kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Das nach geltendem Recht bestehende Exportverbot von Abfällen in die Dritte Welt würde künftig nicht greifen, weil diese Materialien dann nicht mehr als Abfälle gehandelt werden.

Ferner schlägt die Bundesregierung eine Einschränkung der Genehmigungspflicht für Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung vor. Kleine Betriebe, die Abfälle sammeln, sortieren, schreddern und transportieren, können dann auch ohne Genehmigung betrieben werden. Auch große Betriebe mit EMAS-Registrierung bräuchten keine abfallrechtliche Genehmigung. Darüber hinaus müsste entsprechend dem deutschen Vorschlag künftig für Müllverbrennungsanlagen, bei denen die entstehende Wärme genutzt wird und die als Wiederverwertungsanlagen einzustufen sind, nicht mal eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Der Vorschlag Deutschlands, das Aufstellen von Abfallvermeidungsprogrammen vollständig aus dem Kommissionsvorschlag herauszunehmen, werde umweltpolitische Fortschritte im EU-Abfallbereich ausbremsen. "Seit der Einführung der Abfallrahmenrichtlinie 1975 hat das Vermeiden von Abfällen Vorrang vor Verwertung und Beseitigung. Bislang ist jedoch wenig passiert. Obligatorische Abfallvermeidungsprogramme für die Mitgliedstaaten sind ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg von der Wegwerf-Gesellschaft zu einer Recycling-Gesellschaft", so Miller.

Quelle: Pressemitteilung NABU

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