Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik GroKo einigt sich auf Reform des Patentrechts

GroKo einigt sich auf Reform des Patentrechts

Archivmeldung vom 02.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU
Große Koaltion (GroKo): SPD und CDU / CSU

Bild: Eigenes Werk /OTT

Nach monatelangem Ringen haben sich die Regierungsfraktionen von Union und SPD auf einen Kompromiss zur Modernisierung des Patentrechts geeinigt. Das berichtet das "Handelsblatt". Entsprechende Änderungen sollen demnach in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

"Mit der Neuregelung sichern wir, dass das Patentrecht unsere Firmen schützt und verhindern, dass Unternehmen Opfer von rechtsmissbräuchlichen Patentansprüchen werden", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der Zeitung.

Bislang konnten Patentinhaber quasi automatisch bei Patentverletzungen einen Unterlassungsanspruch geltend machen: Dem Patentverletzer, der eine Erfindung ohne Genehmigung nutzte, wurde die weitere Nutzung gerichtlich untersagt. "In jüngster Zeit kam es hier vermehrt zu Problemen, wenn bei zunehmend komplexeren Produkten gegen einen Hersteller für ein einziges Teil Unterlassungsansprüche geltend gemacht wurden", sagte Fechner. "Den Herstellern drohten Produktionsstopps infolge von Unterlassungsklagen, selbst wenn sie eine intensive Patentrecherche im Vorwege durchgeführt und das Patent nur versehentlich verletzt haben." Um solche Vorkommnisse zu unterbinden, sollen die Gerichte künftig prüfen, ob es verhältnismäßig ist, dass der Patentinhaber einen Unterlassungsanspruch durchsetzen will. Demnach könne der Anspruch ausgeschlossen werden, wenn ein Unterlassungsanspruch des Patentinhabers zu einer "unverhältnismäßigen Härte" für den Hersteller führe, so Fechner.

Dieser Ausschluss greife auch bei einer unverhältnismäßigen Härte gegenüber Dritten, beispielsweise dann, wenn ein lebensnotwendiger Impfstoff sonst nicht an den Markt gehen könne. "Vor allem aber gehen wir mit diesem Gesetz gegen Patenttrolle vor", sagte Fechner. Diese haben es zum Geschäftsmodell erhoben, gezielt Patente aufzukaufen, um dann hohe Forderungen gegen Unternehmen geltend zu machen. "Aus Sorge vor einem Produktionsstopp, der mit einem Unterlassungsanspruch erwirkt werden kann, zahlen Unternehmen häufig horrende Summen an die Patenttrolle", sagte der SPD-Politiker. "Für diese missbräuchliche Verwendung ist der Patentschutz nicht da."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte pater in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige