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Nur noch minimale Erfolgsaussichten für Flüchtlinge im Kirchenasyl

Archivmeldung vom 07.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.
Asylzeichen am Liebfrauendom zu München (Kreuz in einem Schild, unten), unter einer Darstellung der Ölbergszene, die außen an Kirchen Hinweis auf ein Kirchenasyl ist.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Noch vor wenigen Jahren war für Flüchtlinge die Aufnahme ins Kirchenasyl fast eine Garantie dafür, dass sie ihr Asylverfahren in Deutschland durchlaufen dürfen. Inzwischen sind ihre Erfolgsaussichten minimal: In weniger als zwei Prozent der in diesem Jahr vom Asylbundesamt geprüften Fälle verzichtet die Behörde aus humanitären Gründen auf eine Abschiebung.

Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung an die Linksfraktion im Bundestag. In den Jahren 2015/16 lag die Erfolgsquote im Kirchenasyl noch bei rund 80 Prozent, so die Arbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche. In fast allen Fällen wollen die Kirchengemeinden erreichen, dass ein Schutzsuchender nicht in den EU-Staat zurückgeschickt wird, wo er zuerst europäischen Boden betreten hat. In einem Dossier müssen sie den Fall dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schildern.

Dieses hat die Möglichkeit, aus humanitären Gründen das Verfahren zu übernehmen. Dies geschieht immer seltener: Im vergangenen Jahr war die Erfolgsquote schon auf knapp 12 Prozent gesunken. In den ersten acht Monaten 2019 standen fünf Zusagen 292 Absagen gegenüber. Will eine Kirchengemeinde die Abschiebung dennoch verhindern, muss der Flüchtling oft 18 Monate in den Kirchenräumen leben, bis die Frist zur Abschiebung in einen EU-Staat abge laufen ist. Derzeit sind rund 430 Fälle von Kirchenasyl bekannt. Das Innenministerium betont, man prüfe mögliche humanitäre Härtefälle einheitlich, egal wer dies beantrage. In einem Großteil der Kirchenasyl-Fälle hätten bereits Gerichte den Negativ-Bescheid des BAMF bestätigt. Wenn Gemeinden ihr Kirchenasyl allein auf Argumente stützten, die bereits von einem Gericht geprüft seien, bestehe das BAMF in der Regel auf einer Ausreise.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken, kritisiert den "Konfrontationskurs" des BAMF gegen die Kirchen; Innenminister Horst Seehofer (CSU) müsse ihn beenden: "Die Kirchengemeinden machen es sich gewiss nicht einfach und prüfen Kirchenasyl-Fälle sehr gründlich. Wie anmaßend ist es, ihnen vorzuhalten, das BAMF könne humanitäre Einzelfälle besser entscheiden?" Drastisch gesunken ist auch die Chance auf Familienzusammenführung in Deutschland für Flüchtlinge, die in Griechenland leben. Während auf griechischen Inseln Zehntausende Flüchtlinge unter oft katastrophalen Bedingungen leben, haben jene, die Angehörige in Deutschland haben, nur geringe Chancen, zu ihnen ziehen zu dürfen.

Im zweiten Quartal 2019 hat die Bundesregierung 84 Mal einem entsprechenden Antrag Griechenlands zugestimmt - und 366 Anträge zur Familienzusammenführung abgelehnt; die Erfolgsquote aller griechischer Übernahmeersuche lag bei 17 Prozent. Im Quartal davor betrug sie noch 31 Prozent; im gesamten Vorjahr lag sie bei knapp 40, und 2017 bei 81 Prozent. Grundlage der Zu- und Absagen seien individuelle Prüfungen der Einzelfälle, so die Bundesregierung. Als "Gegenteil der oft versprochenen Humanität und Solidarität in Europa" kritisiert Jelpke diese Entwicklung. "Statt akribisch nach Ablehnungsgründen zu suchen", müsse das BAMF die Regeln zur Familienzusammenführung "endlich wieder großzügig und menschenfreundlich handhaben", sagte sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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