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SPD-Generalin Fahimi erteilt Vorratsdatenspeicherung eine Absage

Archivmeldung vom 10.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Yasmin Fahimi Bild: spd.de
Yasmin Fahimi Bild: spd.de

In der Debatte um die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung geht SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi auf Distanz. "Es ist völlig unklar, inwiefern eine Vorratsdatenspeicherung nach dem Urteil des EuGH überhaupt noch möglich ist", sagte Fahimi der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Sie sei "sehr skeptisch" und könne vor "gesetzgeberischen Schnellschüssen nur warnen." Weil die Datenspeicherung ein tiefer Eingriff in die verfassungsmäßigen Rechte sei, müsse der nicht nur gut begründet, sondern auch vom Grundgesetz und EU-Recht gedeckt sein, so die SPD-Generalin in der Zeitung. "Ich vertraue lieber auf gute Polizeiarbeit", sagte Fahimi. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte sich nach den Terroranschlägen in Paris hingegen offen gezeigt für eine eingeschränkte Form der Vorratsdatenspeicherung.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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