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ZDK zu geforderten Motorrad-Restriktionen: Freiheit und Rücksichtnahme in Einklang bringen

Archivmeldung vom 08.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: angieconscious / pixelio.de
Bild: angieconscious / pixelio.de

Freie Fahrt für Motorräder - dafür setzt sich ZDK-Präsident Jürgen Karpinski ein. "Wenn die technischen Vorschriften erfüllt sind gibt es keinen Grund, das Motorradfahren einzuschränken", sagt Karpinski, selbst leidenschaftlicher Motorradfahrer. Dabei plädiert er für eine rücksichtsvolle Fahrweise, die auch den Interessen der Anwohner an den beliebten und besonders an Wochenenden viel befahrenen Strecken Rechnung trägt.

In dem zurzeit öffentlich diskutierten Bundesrats-Beschluss vom 15. Mai 2020 "zur wirksamen Kontrolle und Minderung von Motorradlärm" (Drucksache 125/20) wird die Bundesregierung aufgefordert, "zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen". Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat inzwischen verlauten lassen, dass die geltenden Regeln ausreichend seien und er den Beschluss des Bundesrates nicht umsetzen werde.

"Der Haltung des Bundesverkehrsministers schließe ich mich ausdrücklich an", so Jürgen Karpinski. In der öffentlichen Debatte würden immer häufiger Forderungen laut, die Nutzung von Kraftfahrzeugen zu reglementieren und Verboten zu unterwerfen. "Wir erleben, dass ein hoher Wert wie die Freiheit des Menschen, seine individuelle Mobilität selbst zu gestalten, Schritt für Schritt eingeschränkt werden soll. Für mich ist das ein gefährlicher Weg, der ins Abseits führt", so der ZDK-Präsident. Wer mit seinem Motorrad die geltenden technischen Vorschriften und Verkehrsregeln einhalte, solle auch weiterhin freie Fahrt genießen können.

Quelle: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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