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Wahlrechtsänderung: SPD sucht Konsens mit der Regierung

Archivmeldung vom 06.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bis zum 30. Juni dieses Jahres muss das Wahlrecht in Deutschland verfassungskonform gestaltet werden - so fordert es das Bundesverfassungsgericht. Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, plädiert in der Wahlrechtsfrage "für einen Konsens zwischen Regierung und Opposition". Denn das Wahlrecht sei eine elementare Frage der Demokratie und dürfe nicht parteipolitisch entschieden werden, sagte Oppermann der "Neuen Westfälischen".

Doch erstmals zeichnet sich ein Alleingang der Regierung ab. Offenkundig sei die Versuchung vor allem für CDU und CSU groß, so Oppermann, "angesichts schrumpfender Umfragewerte die politische Mehrheit mithilfe von Überhangmandaten abzusichern." Doch die Überhangmandate müssten deutlich zurückgefahren werden. Dafür gebe es Lösungsmöglichkeiten.Die Regierung müsse in der nächsten Woche entscheiden ob es ihr um Machtpolitik gehe oder um einen Konsens, der sicherstelle, dass die Parteien mit den meisten Stimmen auch künftig die Mehrheit im deutschen Bundestag haben, sagte der SPD-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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