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Heil will Totalverweigerern Bürgergeld komplett streichen

Archivmeldung vom 28.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Hubertus Heil (2020)
Hubertus Heil (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, die einen Job ablehnen, im nächsten Jahr deutlich verschärfen. Das berichtet die "Bild" in ihrer Freitagsausgabe. Demnach will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für Totalverweigerer eine Komplett-Kürzung des Regelsatzes einführen. Nach den Plänen von Heil wird ihnen die Regelleistung künftig bis zu zwei Monate lang zu 100 Prozent gestrichen. Lediglich die Wohnkosten soll der Staat weiterhin übernehmen, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden. "Es kann nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringt", sagte er der "Bild".

Die "überwältigende Mehrheit" der Leistungsbezieher arbeite konstruktiv mit. "Wer aber nicht mitzieht und sich allen Angeboten verweigert, muss mit härteren Konsequenzen rechnen", so der Minister. "Die Sanktionsmöglichkeiten gegen Totalverweigerer werden wir daher verschärfen." Für den SPD-Politiker ist die neue Sanktion eine Frage der Gerechtigkeit: "Deutschland ist das Land der Tüchtigen. Jeden Tag sehe ich Menschen, die sich abrackern, um die Gesellschaft zusammenzuhalten." Aktuell dürfen die Jobcenter nur Sanktionen bis maximal 30 Prozent verhängen. Diese Grenze ist eine Folge des Bundesverfassungsgerichts von 2019, das damals geltende Sanktionen als verfassungswidrig erklärte. Die 100-Prozent-Sanktion für Totalverweigerer hält das Arbeitsministerium trotzdem für verfassungskonform. Dem Bericht zufolge argumentiert das Ministerium regierungsintern damit, dass die Verfassungsrichter eine vollständige Streichung zugelassen hätten, wenn sich der Leistungsempfänger "willentlich und ohne wichtigen Grund" weigere, ein konkret bestehendes Angebot einer "zumutbaren Arbeit" anzunehmen. Diese Sonderregelung werde jetzt genutzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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