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Seehofer stellt Merkel Ultimatum von 14 Tagen

Archivmeldung vom 16.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Im Streit um die Flüchtlingspolitik hat CSU-Chef Horst Seehofer Bundeskanzlerin Angela Merkel ein neues Ultimatum gesetzt. "In den nächsten 14 Tagen werden wir die Bundesregierung schriftlich auffordern, an den Grenzen wieder rechtlich geordnete Verhältnisse herzustellen", sagte der bayerische Ministerpräsident dem Nachrichten Magazin "Der Spiegel". "Wenn sie das nicht tut, wird der Staatsregierung gar nichts anderes übrig bleiben, als vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen."

Seehofer machte damit deutlich, dass er den Streit mit der Bundesregierung über die Flüchtlingskontrollen an den Grenzen notfalls noch vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt am 13. März eskalieren lassen will.

Die bayerische Staatsregierung hatte zuvor ein juristisches Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo Di Fabio eingeholt, in dem dieser kritisiert, dass die Bundesregierung die deutschen Grenzen nicht effektiv genug schütze. Seehofer sagte, gerade weil die Politik der Bundesregierung möglicherweise nicht rechtmäßig sei, müsse sie für die Kosten der Flüchtlingskrise aufkommen. "Vor diesem Hintergrund muss man erst recht darüber nachdenken, dass sich der Bund verstärkt an den Kosten beteiligen muss", sagte er.

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier äußerte erstmals Zweifel an der Strategie Merkels, die Flüchtlingskrise europäisch statt national zu lösen. "Ich setze nach wie vor auf eine europäische Lösung", sagte Bouffier dem "Spiegel". "Aber wenn man in Europa nicht vorankommt, dann muss man neue Wege gehen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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