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Streit um Grundrente: DGB warnt vor "Frust und Politikverdrossenheit"

Archivmeldung vom 01.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Streit um die Grundrente warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund vor schwerwiegenden Folgen, falls sich eine Lösung weiter verzögert. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Wer nach zig Anläufen in den vergangenen Legislaturperioden und nach der intensiven Debatte zwischen den Koalitionären jetzt kein Ergebnis liefert, schafft Frust und Politikverdrossenheit."

Und er gieße Wasser auf die Mühlen derer, "die unsere Demokratie verächtlich machen und unsere freiheitliche Gesellschaft abschaffen wollen". Die Koalition habe jetzt die einmalige Chance, die Lebensleistung von Millionen hart arbeitenden Menschen mit einer echten Grundrente zu würdigen. Diese Chance dürfe der am kommenden Montag tagende Koalitionsausschuss nicht vertun, so die Gewerkschafterin.

Buntenbach fügte hinzu, wer über Jahrzehnte aus niedrigem Lohn seine Rentenbeiträge bezahlt habe, der dürfe nicht zum Sozialamt geschickt werden, damit er im Alter über die Runden kommt. "Die Koalition aus Union und SPD darf die fast drei Millionen Menschen, die von einer Grundrente profitieren können, jetzt nicht hängen lassen."

Auch nach der Sitzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe sind in der Koalition noch letzte Fragen offen. Wie am Freitag verlautete, soll nun zwar auf das Wort "Bedürftigkeitsprüfung" verzichtet werden. Die Finanzämter sollen aber "das zu versteuernde Einkommen" den Berechnungen zugrunde legen.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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