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Bundestag hebt Immunität von Unionsfraktionsvize Nüßlein auf

Archivmeldung vom 25.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Georg Nüßlein (2020)
Georg Nüßlein (2020)

Foto: Jenny Paul
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat die Immunität des CSU-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein aufgehoben. Der Beschluss erfolge am Donnerstagvormittag einstimmig ohne Aussprache. Grundlage ist ein Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Der Bundestag folge damit einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Was genau dem CSU-Politiker vorgeworfen wird, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Laut eines Berichts des Fernsehsenders n-tv soll es um Ermittlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Maskenherstellers an die Bundesregierung und an die bayerische Landesregierung gehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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