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Innenministerium: AfD-Mitgliedschaft mit Beamtenstatus vereinbar

Archivmeldung vom 09.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Daumen hoch: unergründliche Facebook-Likes. Bild: pixelio.de, Petra Bork
Daumen hoch: unergründliche Facebook-Likes. Bild: pixelio.de, Petra Bork

Die Mitgliedschaft in einer umstrittenen Partei wie der AfD führt für Beamte nicht automatisch zu Konsequenzen. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des Bundesinnenministeriums zur Bedeutung der Verfassungstreue von Beamten und zur Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaft und Beamtenstatus, über das die "Welt" berichtet.

Wie ein Sprecher des Innenministeriums erklärte, hat eine "vertiefte Prüfung" des Hauses die bisherige Einschätzung zu solchen Fällen bestätigt. Die Beamtengesetze sehen bereits ein sogenanntes Mäßigungsgebot vor. "Die reine Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz", erklärte der Sprecher. Laut Prüfung des Innenministeriums funktionierten bereits die bisherigen "beamten- und disziplinarrechtlichen Vorkehrungen" gegen eine "extremistische Aushöhlung des öffentlichen Dienstes" durch Beamte, die sich nicht verfassungstreu verhielten. Es kommt etwa im Dienst nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Gruppe an, sondern auf das "konkrete Verhalten".

Zu einer Mitgliedschaft müssten Aktivitäten hinzukommen, die laut Innenministerium den Verdacht rechtfertigten, dass der jeweilige Beamte ein Dienstvergehen begangen habe. Bereits einzelne Verhaltensweisen, die mit der gesetzlichen Treuepflicht unvereinbar seien, könnten dabei disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Die entsprechende Maßnahme wiederum soll in jedem Einzelfall bestimmt werden. Möglich seien zum Beispiel ein Verweis, eine Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge und die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst. Die Prüfung hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Februar angekündigt gehabt. Der Verfassungsschutz hatte Mitte Januar die AfD insgesamt zum Prüffall erklärt. Genauer hinschauen wollte die Behörde beim rechtsnationalen Flügel der AfD und bei der Jungen Alternative, der Jugendorganisation der Partei. Beide wurden als Verdachtsfall eingestuft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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