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SPD-Europaabgeordneter wirft USA "Erpressungsversuch" bei Abkommen über Passagierdaten vor

Archivmeldung vom 04.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der SPD-Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler hat den USA in den laufenden Verhandlungen zwischen Washington und der EU über die Weitergabe von Flugpassagierdaten einen unfairen Verhandlungsstil vorgeworfen. "Die USA versuchen hier einen Erpressungsversuch nach dem Motto 'Friss Vogel oder stirb'", sagte Kreissl-Dörfler dem "Tagesspiegel".

Am Samstag hatte US-Heimatschutzminister Michael Chertoff mitgeteilt, er habe einen entsprechenden formalen Entwurf für ein Abkommen über die Weitergabe der Daten unterzeichnet. Nach Mitteilung der EU-Kommission gehen die Verhandlungen über das Abkommen hingegen weiter. Die Innen- und Justizminister der EU wollen sich an diesem Donnerstag und Freitag mit der Vereinbarung, die von der US-Regierung als wichtiges Instrument im Kampf gegen den Terror betrachtet wird, befassen.

Der Europaabgeordnete Kreissl-Dörfler forderte die EU auf, in den Verhandlungen mit den USA bei der bestehenden Vereinbarungen zu bleiben und "nichts draufzusatteln". Die Regelung aus dem Jahr 2004, die am Sonntag außer Kraft getreten war, sieht die Weitergabe von bis zu 34 Daten für Flugpassagiere vor, die in die USA reisen. Kreissl-Dörfler äußerte im Gespräch mit dem "Tagesspiegel" die Vermutung, eine Einigung zwischen den USA und der EU über ein neues Abkommen sei am Wochenende an dem Wunsch Washingtons gescheitert, "die Daten anderweitig zu verwenden und an Dritte weiterzugeben". Es sei zu vermuten, so Kreissl-Dörfler, dass die USA die Daten an Geheimdienste in Großbritannien und Syrien weitergeben wollten. Nach den Angaben des EU-Abgeordneten sei es auch der Wunsch der USA gewesen, statt der bisherigen 34 Daten von Flugpassagieren aus der EU künftig bis zu 60 Daten übermittelt zu bekommen. Kreissl-Dörfler wies zudem darauf hin, dass geklärt werden müsse, welche Folgen eine mögliche Klage von Flugpassagieren gegen die Weitergabe ihrer Daten habe.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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