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Lambrecht: Anti-Terror-Gesetze: Evaluierung vor Verlängerung

Archivmeldung vom 02.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Christine Lambrecht im Wahlkampf (Januar 2008) Bild: Kuebi = Armin Kübelbeck / de.wikipedia.org
Christine Lambrecht im Wahlkampf (Januar 2008) Bild: Kuebi = Armin Kübelbeck / de.wikipedia.org

Anlässlich der Koalitionsstreits um die Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Die Evaluierung der Anti-Terror-Gesetze kommt vor der Verlängerung der Gesetze. Der Gesetzgeber muss Klarheit haben, in welchen Punkten sich die Anti-Terror-Gesetze bewährt haben und in welchen womöglich nicht. Erst danach kann der Deutsche Bundestag entscheiden, ob und in welchem Umfang die Gesetze verlängert werden.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion die Regierung mit entsprechendem Antrag zur Evaluierung aufgefordert, und zwar zu einer Evaluierung unter Einbeziehung von wissenschaftlichem Sachverstand, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag hinzugezogen wird.

Wir erwarten jetzt, dass der Innenminister und die Justizministerin ihren Streit um die Anti-Terror-Gesetze beenden und sich endlich an die Arbeit machen.

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

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