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Grüne halten geplante Regeln zum Kleinanlegerschutz für unzureichend

Archivmeldung vom 23.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gerhard Schick Bild: gerhardschick.net
Gerhard Schick Bild: gerhardschick.net

Die von der Bundesregierung geplanten Regeln zum besseren Schutz von Kleinanlegern vor riskanten Investments am Kapitalmarkt gehen den Grünen nicht weit genug: "Der zentrale Schwachpunkt besteht darin, dass fraglich ist, ob die Finanzaufsicht BaFin die neuen anlegerschützenden Befugnisse in der Praxis umsetzt. Denn von personellen Aufstockungen findet man im Maßnahmenpaket der Bundesregierung nichts", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Gerhard Schick, "Handelsblatt-Online".

Unverständlich sei, weshalb Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) "offenkundige Regelungslücken" weiter offen ließen. "Der freie Vertrieb von Finanzanlagen wird weiterhin von der ungeeigneten Gewerbeaufsicht kontrolliert, anstatt von der Bafin", sagte der Grünen-Politiker. "Auch fürchte ich, dass das Mehr an Transparenz bei Vermögensanlagen allenfalls Experten denn Kleinanlegerinnen und Kleinanlegern helfen wird", beklagte Schick.

Dass Anleger im Direktvertrieb ein mit Warnhinweis versehenes Informationsblatt unterzeichnen sollen, sei "völlig falsch verstandener Anlegerschutz". Dies verhelfe lediglich den Vermittlern zur Haftungsfreizeichnung. Gleichwohl begrüßte Schick auch den Vorstoß der beiden Minister. "Auch wenn es ärgerlich ist, dass erst Anlegerskandale wie Prokon die Bundesregierung zum Jagen tragen, begrüße ich, dass die Fehler von Minister Schäuble beim Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt in den zurückliegenden Jahren nun eine Korrektur erfahren", sagte er. "Es ist richtig, dass die Umgehungsmöglichkeiten für Anbieter von Graumarktprodukten im Vermögensanlagengesetz eingeschränkt werden, eine Maximalhaltbarkeitsfrist von Verkaufsprospekten eingeführt wird und die Finanzaufsicht zumindest abstrakt die Befugnisse erhält, anlassbezogen mit Werbeverboten und Vertriebsbeschränkungen gegen unseriöses und aggressives Verhalten von Anbietern auf dem Grauen Kapitalmarkt vorzugehen."

In dem am Donnerstag in Berlin von Schäuble und Maas vorgestellten Aktionsplan ist unter anderem vorgesehen, dass die Börsenaufsicht Bafin für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig werden soll. Zum Schutz unerfahrener Anleger soll sie etwa Werbe- und Vertriebsbeschränkungen für als bedenklich eingestufte Finanzprodukte erlassen dürfen. Außerdem soll sie Anlagen mit Warnhinweisen versehen können. Zudem sind eine Mindestlaufzeit von Anlagen und ein Zwang zur jährlichen Aktualisierung von Verkaufsprospekten vorgesehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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