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Neues Bundesdatenschutzgesetz schont Parteien

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Parteien sind in dem Entwurf des Bundesdatenschutzgesetzes von dem Verbot der Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken ausgenommen. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf den Begründungstext des Gesetzentwurfes.

Darin heißt es, "der bestehende Zustand" werde "beibehalten", wenn Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen nach Paragraf 34g des Einkommenssteuergesetzes steuerbegünstigt sind. Dazu zählen auch Parteien und Wählervereinigungen. Weiter heißt es: "Die Ausnahme ist beschränkt auf die Verwendung der Daten für Zwecke der Spendenwerbung. Die Regelung begünstigt, in Anlehnung an bestehende steuerliche Vergünstigungen, den finanziellen Fortbestand der Organisationen, in dem die werbliche Ansprache von Spendern erleichtert wird." Ihre Daten zur Wahlwerbung beziehen die Parteien regelmäßig von den Einwohnermeldeämtern.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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